Bis zu 5.200 Euro von der Steuer absetzen: Gartenarbeiten
Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung. Doch Gartenarbeit kann auch eine Menge Zeit und Geld kosten. Gut zu wissen, dass Sie die Kosten für die Pflege Ihres Gartens von der Steuer absetzen können. Bis zu 5.200 Euro pro Jahr sind dabei möglich. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Thema “Gartenarbeiten von der Steuer absetzen” wissen müssen.
1. Einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen absetzen
- Terrasse erneuern
- Innenhof pflastern
- Grundstück verschönern
2. Regelmäßige Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
- Rasen mähen
- Unkraut jäten
- Hecken schneiden
Gartenarbeiten absetzen: Was ist möglich?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, welche Kosten für Gartenarbeiten überhaupt von der Steuer absetzbar sind. Grundsätzlich können alle Ausgaben für die Pflege und den Erhalt des Gartens steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Kosten für die Anschaffung von Pflanzen und Bäumen
- Ausgaben für die Bewässerung und Bewässerungsanlagen
- Aufwendungen für die Erstellung und Pflege von Wegen, Treppen und Terrassen
- Kosten für den Bau und die Instandhaltung von Zäunen, Mauern und anderen Einfriedungen
- Ausgaben für die Installation und Wartung von Gartenbeleuchtung
- Aufwendungen für den Kauf und die Reparatur von Gartengeräten
- Ausgaben für die Beschaffung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln
- Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Damit Sie die Kosten für Gartenarbeiten von der Steuer absetzen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal müssen die Kosten beruflich veranlasst sein. Das bedeutet, dass Sie den Garten beispielsweise für Ihre selbstständige Tätigkeit oder für Ihre Arbeit zu Hause nutzen. Auch Vermieter können die Kosten für die Pflege des Gartens als Werbungskosten geltend machen. Weiterhin müssen Sie die Kosten nachweisen können. Dazu sollten Sie sämtliche Belege, Rechnungen und Quittungen sammeln und aufbewahren. Auch ein sorgfältig geführtes Gartenbuch kann Ihnen bei der Nachweisführung helfen. Schließlich müssen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es spezielle Anlagen, auf denen Sie die absetzbaren Kosten eintragen können. Achten Sie darauf, dass Sie die Belege und Nachweise aufbewahren, da das Finanzamt im Zweifel eine Prüfung vornehmen kann
Höhe des Steuerabzugs
Wie hoch der Steuerabzug für Gartenarbeiten ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten als Steuerabzug geltend machen. Dabei ist aber zu beachten, dass der maximale Steuerabzug pro Jahr bei 5.200 Euro liegt. Wenn Sie also höhere Kosten haben, können Sie den Betrag nicht komplett von der Steuer absetzen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Steuerabzug nur für tatsächlich angefallene Kosten gewährt wird. Das bedeutet, dass Sie nur die Kosten absetzen können, die auch tatsächlich bezahlt wurden. Nicht absetzbar sind hingegen Arbeitsleistungen, die Sie selbst erbracht haben.
Gartenarbeiten: Absetzbarkeit von Arbeitsleistungen
In Bezug auf die Absetzbarkeit von Arbeitsleistungen bei Gartenarbeiten gibt es eine klare Regelung: Arbeiten, die von einem professionellen Gärtner ausgeführt werden, können vollständig abgesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn der Gärtner eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt. Anders verhält es sich bei Arbeiten, die von Freunden oder Verwandten erledigt werden. Hier ist der Steuerabzug nur dann möglich, wenn der Helfer eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellt. Alternativ kann der Helfer auch als Minijobber angestellt werden. In diesem Fall können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Neben der Möglichkeit, Kosten für Gartenarbeiten als Werbungskosten abzusetzen, gibt es auch die Möglichkeit, diese als haushaltsnahe Dienstleistungen zu deklarieren. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise:
- Gartenpflege und -gestaltung
- Reinigungsarbeiten im Haushalt
- Fensterputzen
- Kinderbetreuung
- Pflegeleistungen für Angehörige
Um die Kosten für Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen, müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der Ihnen eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellt. Auch in diesem Fall müssen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kosten für Gartenarbeiten grundsätzlich von der Steuer absetzbar sind, wenn sie beruflich veranlasst sind und nachgewiesen werden können. Der Steuerabzug beträgt bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 5.200 Euro pro Jahr. Professionelle Arbeitsleistungen können vollständig abgesetzt werden, während Arbeiten von Freunden und Verwandten nur dann absetzbar sind, wenn eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt wird. Alternativ können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, wobei hier der maximale Steuerabzug bei 4.000 Euro pro Jahr liegt.
Nachlessbar auch bei: Haufe.de
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass dieser Blogbeitrag lediglich informellen Charakter hat und keine steuerrechtliche Beratung darstellt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gartenarbeiten von einem qualifizierten Steuerberater beraten zu lassen. Dieser kann Sie individuell und umfassend beraten und auf Ihre spezifische Situation eingehen.
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